Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht setzt sich allgemein mit der Beratung von Unternehmen in allen Fragen der Wirtschaftstätigkeit unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen auseinander. Hierunter sind neben Fragestellungen aus dem Handelsrecht auch steurrechtliche Probleme zu fassen.

Insbesondere in den Bereichen Firmengründung, Firmenumstrukturierung und Firmenübertragung verfügen wir über fundiertes Fachwissen gepaart mit einem hohen Maß an praktischer Beratungserfahrung.

 

Daneben verfügt Herr Rechtsanwalt Frank Huelmann aufgrund zahlreicher Veröffentlichungen, Vortragsveranstaltungen und Beratungsmandaten über ein fundiertes Fachwissen im Bereich der Kreditvergaberichtlinien (Basel I/Basel II/Basel III).

 

Selbstverständlich vertreten und beraten wir unsere Mandaten auch in Wirtschaftsstrafsachen und Steuerstrafverfahren. Insbesondere bei Mandaten dieses Fachbereiches sind wir vom Beratungsansatz her bemüht, frühzeitig Möglichkeiten auszuloten und dann im Sinne des Mandaten Lösungswege anzustreben.

 

 

Unsere Beratungsschwerpunkte bilden:

  • Steuerrecht
  • Handelsrecht
  • Betriebsübergang
  • Bankenrecht

 

Die erfolgreiche Begleitung wirtschaftsrechtlicher Mandate erfordert hohes Maß an Erfahrung in wirtschaftlichen Fragestellungen und die Fähigkeit pragmatische Lösungen zu erarbeiten.

 

Der Erfahrungsschwerpunkt liegt bei uns in der Beratung von Unternehmen des Mittelstandes bei Erweiterungs-, Restrukturierungs- und Verschlankungsprozessen. Der Kern unserer Mandantschaft entstammt der Transport-, Logistik- und Entsorgungswirtschaft.